Das Amtsgericht des letzten Wohnsitzes eines/einer Verstorbenen ist für die Regelung der Nachlassangelegenheiten zuständig.

Zu den wichtigsten Aufgaben der Nachlassabteilung gehören:

Die amtliche Verwahrung von Testamenten.


Privatschriftlicher oder notarieller Testamente können zur amtlichen Verwahrung eines jeden Amtsgerichts gegeben werden. Die Testamente werden registriert und anschließend im Tresor verschlossen. Außer beim Amtsgericht wird die Verwahrung bei dem von der Bundesnotarkammer geführten Zentralen Testamentsregister registriert.  Dieses benachrichtigt später das verwahrende Amtsgericht vom Tode der betreffenden Person.
Für die Verwahrung wird eine Gebühr von 75,00 EUR erhoben.
Hinzu kommt eine Gebühr der Bundesnotarkammer für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister in Höhe von 18,00 EUR je Testator.
Wenn Sie Ihr Testament beim Amtsgericht Wipperfürth in Verwahrung geben möchten, vereinbaren Sie bitte telefonsich einen Termin.

Die Eröffnung von Testamenten und Erbverträgen.


Jeder, der ein Testament einer verstorbenen Person findet oder in Besitz hat, ist verpflichtet dieses an das zuständige Nachlassgericht im Original abzuliefern.
Dieses eröffnet die abgelieferten sowie die sich in amtlicher Verwahrung befindlichen Testamente und Erbverträge, indem es den betreffenden Personen den Inhalt schriftlich mitteilt.
Für die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen wird eine Gebühr von 100,00 EUR erhoben.
Wenn Sie ein Testament persönlich beim Amtsgericht Wipperfürth abgeben möchten, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Weitere Informationen zur Erbfolge durch Testament finden Sie im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen. externer Link, öffnet neues Browserfenster

Die Erteilung von Erbscheinen.

Ein Erbschein wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag muss von einem Amtsgericht oder einem Notar beurkundet werden. Ein schriftlicher Antrag reicht nicht aus.
Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, ist gesetzliche Erbfolge eingetreten. In diesem Fall sind mit Beantragung des Erbscheins die standesamtlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde) vorzulegen.
Für die Beurkundung des Erbscheinsantrages berechnen sowohl Gericht als auch Notar dieselbe Gebühr. Der Notar erhebt zusätzlich noch die 19 % Umsatzsteuer. Weiterhin wird eine Gebühr für die Erteilung des Erbscheins erhoben.
Alle  Gebühren werden nach dem Wert des Nachlasses berechnet.
Bevor Sie einen Erbschein beantragen, prüfen Sie dessen Notwendigkeit.
Eine Grundbuchberichtigung kann bei Vorliegen eines notariellen Testaments oder Erbvertrages ohne Erbschein beantragt werden.
Auch bei Banken reicht oft die Vorlage eines notariellen Testamentes/Erbvertrages  nebst Eröffnungsprotokoll aus.

Wenn Sie beim Amtsgericht Wipperfürth einen Erbscheinsantrag beurkunden lassen wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Die Aufnahme von Erbausschlagungserklärungen.


Wenn Sie nicht Erbe werden wollen, ist die Ausschlagung der Erbschaft erforderlich, z.B. bei überschuldeten Nachlässen.

Wichtig: Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Berufungsgrund. Die Ausschlagungserklärung muss von einem Notar beglaubigt oder einem Amtsgericht beurkundet werden.
Zuständig für die Beurkundung der Ausschlagung ist das Gericht, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat, oder das Nachlassgericht.
Für die Beurkundung der Ausschlagungserklärung berechnen sowohl Gericht als auch Notar dieselbe Gebühr.
Wenn Sie beim Amtsgericht Wipperfürth eine Ausschlagungserklärung beurkunden lassen wollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Die Anordnung von Nachlasspflegschaften.


Sind die Erben einer verstorbenen Person unbekannt, kann ein Nachlasspfleger bestellt werden, der sich um die Sicherung und Abwicklung des Nachlasses kümmert und die Erben sucht. Das Nachlassgericht unterstützt und überwacht die Tätigkeit des Nachlasspflegers.

Für eine Terminabsprache zur Protokollierung eines Erbscheinsantrags  oder einer Ausschlagungserklärung wählen Sie bitte eine der folgenden Telefonnummern:

Anfangsbuchstabe des Nachnamens des Verstorbenen

Telefonnummer 02267/8837-

Buchstabe A, C-E, S:

Buchstabe B, F - H, K:

Buchstabe L, T - Z:

Buchstabe I, J, M - R

112

115

215

113

Für Fragen zur Testamentsverwahrung, zur Testamentseröffnung oder zu Kostenrechnungen wenden Sie sich bitte an die Servicekräfte der Nachlassabteilung.

Die Abteilungen für Nachlasssachen (Abt. 8) (Abt. 10a) befindet sich im 1. Obergeschoss Zimmer 105, 107, 109 und 114

Buchstaben A - G: Telefonnummer 02267/8837-214, Zimmer Nr. 114

Buchstaben H - J: Telefonnummer 02267/8837-209, Zimmer Nr. 109

Buchstaben K: Telefonnummer 02267/8837-213, Zimmer Nr. 114

Buchstaben L - Q, S: Telefonnummer: 02267/8837-207, Zimmer Nr. 107

Buchstaben R, T - Z: Telefonnummer: 02267/8837-221, Zimmer Nr. 105                      


Weitere Informationen im Justizportal NRW