Die Bewährungshilfe zählt zu den ambulanten sozialen Diensten des Landes Nordrhein-Westfalen.

Ihre Aufgabe ist es, verurteilte Personen durch Hilfe zur Selbsthilfe vor dem kriminellen Rückfall nach Möglichkeit zu bewahren. Dazu gehört einerseits die Überwachung und gegebenenfalls die Einwirkung auf die Lebensführung, namentlich die Überwachung der gerichtlich erteilten Auflagen (etwa Ausgleich des mit der Straftat verursachten Schadens) und Weisungen (zum Beispiel: Unterhaltspflichtennachzukommen).
Andererseits gehört dazu die Beratung und Betreuung in allen mit der Resozialisierung zusammenhängenden Fragen und Problemen. Dies geschieht nach bestimmten fachlichen Prinzipien und mit bestimmten Methoden der Sozialarbeit (Einzelfallhilfe, Gruppenarbeit). Bei der Gewährung materieller Leistungen und bei der Arbeitsplatz- oder Wohnungsbeschaffung kann die Bewährungshilfe lediglich beraten und vermitteln.

Nähere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/Strafrecht/dienste/Bewaehrungshilfe_1/index.php  externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Büro der Bewährungshilfe:

Gaulstr. 22
51688 Wipperfürth
Telefonnummer: 02267 8837-505
Fax: 02267 8837-504

 

Bewährungshelfer:

Alexander Rosenthal
Telefonnummer: 02267 8837-503

Sprechstunden: donnerstags: 14:00 -18:00 Uhr

Susanne Flosbach
Telefonnummer: 02267 8837-502
Sprechstunden: donnerstags: 14:00 - 18:00 Uhr