Die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Wipperfürth geht zurück bis auf das Jahr 1216.
Sie wurde zugleich mit der eigenen Verwaltung verliehen.
Das Stadtgericht bestand ursprünglich aus den 13 Ratsherren der Stadt als Schöffen, von denen der Landesherr einen zum Richter bestimmte.
Nach 1555 setzt sich das Gericht aus dem oberen Richter (der jährlich abgegangene Bürgermeister mit Bestätigung des Landesherrn), dem unteren Richter (jährlich aus den Ratsherren gewählt), 4 Ratsschöffen und dem Gerichtsschreiber zusammen.

Bild des alten Amtsgerichts

Das Gericht urteilte über Kriminalfälle und bürgerliche Rechtsfragen. Besonders schwere Fälle (Todesurteile) und Appellation gingen an das Hofgericht in Düsseldorf. In Zweifelsfällen wandte man sich an das Schöffengericht in Siegburg um ein Rechtsgutachten.

Seit 1812 besaß der Kanton Wipperfürth ein Friedensgericht; 1820 wird Wipperfürth Sitz eines Amtsgerichtes.Wo in den mehr als 750 Jahren Gerichtsgeschichte das Wipperfürther Gericht überall tagte, läßt sich nicht mehr genau feststellen. Wahrscheinlich tagte es im alten Rathaus, das bis 1975 am Markt stand. Berichtet wird auch von Gerichtsverhandlungen, die unter freiem Himmel auf dem Markt der Stadt statt fanden.

Anfang dieses Jahrhunderts war das Amtsgericht in einem Haus an der Marktstraße untergebracht. Als im Jahre 1932 der Kreis Wipperfürth aufgelöst wurde, stand das 1896-97 von dem Architekten Eduard Endler (1860—1932) erbaute Landratsamt zur Verfügung. Durch Mietvertrag zwischen dem Rheinisch Bergischen Kreis und der Preußischen Justizverwaltung wurde das Gebäude an der Gaulstraße am 1. 10. 1933 neuer Sitz des Amtsgerichtes.

Das Amtsgericht Wipperfürth hat wie die historische Gerichtsbarkeit dieser Stadt alle Zeitläufe und Reformen heil überstanden, zuletzt die Neuordnung nach dem Köln—Gesetz von 1975 und die Justizreform. Das Amtsgericht Wipperfürth blieb im Gegensatz zu den Gerichten Lindlar und Lennep erhalten und ihm wurden Teile dieser aufgegebenen Gerichtsbezirke zugeschlagen.

Seit dem 1. 10. 1976 umfasst der Amtsgerichtsbezirk Wipperfürth die Gebiete der Städte Wipperfürth, Hückeswagen und Radevormwald sowie der Gemeinde Lindlar.

Mit der Neuordnung der Amtsgerichtsbezirke stellte sich auch die Frage eines Gerichtsneubaues, der den ständig gewachsenen Aufgaben dieser Justizbehörde endlich entspricht. Das Land entschied sich aufgrund der äußerst schlechten Bausubstanz, der unzulänglichen Nutzbarkeit der Räumlichkeiten und der unzumutbaren Enge für den Abriss des alten Gebäudes und für einen Neubau an gleicher Stelle.

Um aber wenigstens einen Teil des alten Landratsamts zu erhalten, wurden der alte Turm und das Fensterelement mit den Holzschnitzereien und -malereien in den Neubau integriert.

Fast auf den Tag genau 750 Jahre nach Gründung des Amtsgerichtes Wipperfürth wurde das Bauprojekt für den Neubau des ersten eigens für diesen Zweck errichteten Gerichtsgebäudes  in Wipperfürth genehmigt!

Für die Dauer der Bauzeit zog das Gericht in zwei räumlich weit auseinander liegende Häuser

Im November 1983 zog das Gericht in das neue Gerichtsgebäude ein.

Skizze des neuen Amtsgerichts