Die Abteilungen sind telefonisch wie folgt zu erreichen:

Montag bis Freitag von: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und
zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr - 15:00 Uhr.

In unaufschiebbaren Eilfällen erreichen sie uns
Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Mittwoch bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
unter der Rufnummer der Telefonzentrale 02267 8837 0.

Öffnungszeiten der Zahlstelle:
montags, dienstags, donnerstags und freitags: 08:30 - 12:30 Uhr

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit außerhalb der Sprechzeiten mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Aus Sicherheitsgründen werden alle Besucher bei Betreten des Amtsgerichts einer Eingangskontrolle unterzogen.

Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst

Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die rechtsrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth) eingerichtet.

Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach während der folgenden Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Telefaxnummer gestellt werden:

Sprechzeiten:

Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester) von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Telefax: 02204 - 9529180
Telefon: 02204 - 9529100

Rauchverbot

Im gesamten Gebäude ist das Rauchen durch das Nichtraucherschutzgesetz seit dem 01.01.2008 untersagt.