InhaltGeschäftsverteilungDie Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Wipperfürth
Die Zuständigkeit für die dem Amtsgericht Wipperfürth durch Gesetz zugewiesenen Geschäfte der Richter und Rechtspfleger wird jährlich durch den Geschäftsverteilungsplan geregelt.
Die Bearbeitung der einzelnen Geschäfte erfolgt in den jeweiligen Abteilungen. |
Zusätzliche InformationenGeschäftsverteilungsplan
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© Der Direktor des Amtsgerichts WIPPERFÜRTH, 2012