Amtsgericht Wipperfürth

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Geschäftsverteilung

Die Geschäftsverteilung beim Amtsgericht Wipperfürth

 

Die Zuständigkeit für die dem Amtsgericht Wipperfürth durch Gesetz zugewiesenen Geschäfte der Richter und Rechtspfleger wird jährlich durch den Geschäftsverteilungsplan geregelt.

 

Die Bearbeitung der einzelnen Geschäfte erfolgt in den jeweiligen Abteilungen.


 

Geschäftsverteilungsplan

© Der Direktor des Amtsgerichts WIPPERFÜRTH, 2012