Der Gerichtsvollzieher ist hauptsächlich zuständig für
- die zwangsweise Einziehung von Geldern, und in Verbindung damit für die Pfändung von Sachen und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (der frühere Offenbarungseid)
- Herausgabe bestimmter Gegenstände
- Räumung von Wohn- und Geschäftsräumen und Grundstücken.
- Zustellungen von Kündigungen, Urkunden, Urteilen.
Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Wipperfürth:
Gerichtsvollzieherin Berghaus
Flurstr. 12, 51688 Wipperfürth
Tel: 015738072358
Sprechstunden: dienstags: 09.00 - 10.00 Uhr
mittwochs: 14.00 - 15:00 Uhr
Gerichtsvollzieherin Wihl,
Flurstr. 12, 51688 Wipperfürth
Tel: 015252140056
Sprechstunden: dienstags: 13.00 - 14.00 Uhr
mittwochs: 09:00 - 10:00 Uhr
Gerichtsvollzieher Meister,
Flurstr. 12, 51688 Wipperfürth
Tel: 017657867565
Sprechstunden: montags: 11.00 - 12.00 Uhr
donnerstags: 12:00 - 13:00 Uhr
Gerichtsvollzieherin Zins,
Flurstr. 12, 51688 Wipperfürth
Tel: 02267 6807869
Sprechstunden: mittwochs: 13.00 - 14.00 Uhr
donnerstags: 09:00 - 10:00 Uhr
Den für Ihren Vollstreckungsauftrag zuständigen Gerichtsvollzieher erfahren Sie bei der
Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Zimmer 6, Telefon-Nr.: 02267 8837-106
oder in der Gerichtsvollzieherdatenbank