Das Amtsgericht beschäftigt sich mit einer Vielzahl von Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Seine Aufgaben gliedern sich
- in die streitige Gerichtsbarkeit, bestehen aus
zivilrechtlichen Streitigkeiten ( Fälle, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht) und
strafrechtliche Angelegenheiten (Fälle, in denen es um die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten geht) - in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, zum Beispiel: Betreuungs-, Grundbuch-, Nachlass- und Registersachen.
Daneben werden Aufgaben der Justiz durch folgende Dienste wahrgenommen:
Bewährungshilfe, Gerichtsvollzieher und Schiedsamt.