Die Zuständigkeit für die dem Amtsgericht Wipperfürth durch Gesetz zugewiesenen Geschäfte der Richter und Rechtspfleger wird jährlich durch den Geschäftsverteilungsplan geregelt.
Die während des Jahres erfolgten bisherigen Änderungen in der Geschäftsverteilung können auf der Verwaltungsgeschäftsstelle (Zimmer 118) eingesehen werden.

Die Bearbeitung der einzelnen Geschäfte erfolgt in den jeweiligen Abteilungen.