In die Zuständigkeit der Familiengerichte fallen insbesondere: Ehesachen, Kindschaftssachen, Lebenspartnerschaftssachen sowie vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen und die Bestellung von Vormündern bei Minderjährigen, soweit keine elterliche Sorge mehr besteht.
Die Abteilung für Familiensachen befindet sich im 1. Obergeschoss, Zimmer 114, Zimmer 109 oder Zimmer 108