Das Grundbuch ist ein amtliches Register, in dem Grundstücke und so genannte grundstücksgleiche Rechte (zum Beispiel Wohnungs- und Teileigentum, Erbbaurechte) eingetragen sind. Es enthält Angaben über

  • die Eigentümerin oder den Eigentümer
  • Lasten und Beschränkungen (zum Beispiel Wegerechte, Vormerkungen, Vorkaufsrechte, Wohnrechte und Verfügungsbeschränkungen)
  • Grundpfandrechte (Grundschulden, Hypotheken, Zwangssicherungshypotheken).

Keine Auskünfte gibt das Grundbuch über Grundstücksgrenzen, diese erhalten Sie bei den Katasterämtern der Kreise und kreisfreien Städte.

Eintragungen im Grundbuch genießen öffentlichen Glauben, das heißt jeder kann auf die Richtigkeit der Eintragungen vertrauen. Das Grundbuch wird in Nordrhein-Westfalen flächendeckend nur noch elektronisch geführt.

Eintragungen im Grundbuch

Für diese muss grundsätzlich eine Notarin oder ein Notar aufgesucht werden. Denn in der Regel ist für die Eintragung oder Löschung eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Erklärung (Bewilligung oder Auflassung) der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der Inhaberin bzw. des Inhabers eines durch die Eintragung betroffenen Rechts erforderlich. In wenigen Ausnahmefällen können Eintragungen auch ohne notarielle Mitwirkung erfolgen. Dazu gehören:

  • die Grundbuchberichtigung aufgrund einer Erbfolge, wenn ein notarielles Testament oder Erbschein vorliegt;
  • die Grundbuchberichtigung, weil ein Recht erloschen ist (ggf. unter Vorlage einer Sterbeurkunde der oder des Berechtigten).

Einsicht in das Grundbuch

Bei einem berechtigten Interesse kann Einsicht in das Grundbuch gewährt werden. Ein berechtigtes Interesse hat grundsätzlich jeder, der ein eingetragenes Recht im Grundbuch hat (Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Wege- oder Wohnrechte usw.). Die Einsicht wird in der Regel durch einen Grundbuchausdruck gewährt.

Ein Ausdruck kostet nach der offiziellen Gebührenordnung (GNotKG) lediglich 10,00 €, ein amtlicher Ausdruck 20,00 €.

Hinweis:

Zurzeit bieten vermehrt private Online-Anbieter über ihre Internetseiten den Online-Abruf von Grundbuchausdrucken gegen ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt an. Dies ist oft deutlich höher als die amtliche Gebühr von 10,00 €. Es sind auch Fälle bekannt geworden, in denen Online-Anbieter nicht über die erforderliche amtliche Zulassung für den automatischen Abruf von Grundbuchausdrucken verfügen. In solchen Fällen wurde trotz des gezahlten Bearbeitungsentgelts kein Grundbuchausdruck ausgestellt.

Antrag:

Einen Grundbuchausdruck können Sie schriftlich bzw. per Fax oder persönlich beim Grundbuchamt beantragen. Sie erhalten darüber eine separate Rechnung der Zentralen Zahlstelle Justiz. Bitte verwenden Sie für die Beantragung des Grundbuchausdrucks beim Grundbuchamt das Antragsformular und bringen Sie Ihren Personalausweis und - falls erforderlich - weitere Nachweise Ihrer Berechtigung (zum Beispiel eine Vollmacht des Eigentümers) mit. Alternativ können Sie den Grundbuchausdruck beim Notar anfordern. Ein unkommentiert vom Notar übergebener Grundbuchausdruck kostet 18,00 € (notarielle Gebühr i. H. v. 10,00 € sowie gerichtliche Auslage für den Datenabruf i. H. v. 8,00 €). Daneben fallen noch die Umsatzsteuer und ggf. Post- oder Telekommunikationsauslagen an (Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare - GNotKG).

Weiterführende Informationen

Benötigte Unterlagen

Das Grundbuchamt (Abt.3 a, b) befindet sich im Erdgeschoss.

Grundbuchauszug:

Ein Grundbuchauszug können Eigentümer über das Emailpostfach des Grundbuchamtes beantragen. Dazu senden Sie bitte eine Kopie Ihres Perosnalausweises unter Angabe der Gemarkung und des Blattes (alternativ der Adresse des Grundstückes) an grundbuch@ag-wipperfuerth.nrw.de [Miniaturansicht]

Terminbuchung:

Für die persönliche Einsicht in das Grundbuch und die persönliche Antragstellung ist vorab online ein Termin über das Terminbuchungsportal zu buchen. 

Gemarkungen: Wipperfürth, Lindlar, Klüppelberg

Zimmer 9, Telefonnummer: 02267 8837-109

Gemarkungen: Radevormwald, Breidenbach, Hückeswagen, Tüschen:

Zimmer 21, Telefonnummer: 02267 8837-121

Gemarkungen: Neuhückeswagen, Vellingen, Wipperfeld, Breun:

Zimmer 10, Telefonnummer: 02267 8837-110

Bei Fragen zu Kosten:

Zimmer 22, Telefonnummer: 02267 8837-122