Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen (mindestens 7) der:

  • auf eine gewisse Dauer angelegt ist,
  • einen gemeinsamen Zweck verfolgt,
  • einen eigenen Namen hat,
  • durch einen Vorstand als Organ handelt und
  • unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder besteht.

Die Gründung des Vereins kann zur Eintragung ins Vereinsregister angemeldet werden.

Diese Anmeldung muss notariell beglaubigt sein.

Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, in dem jeder die Möglichkeit hat sich über rechtliche Verhältnisse eingetragener Vereine zu informieren.

Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit; das bedeutet, er erhält die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein und nimmt als solcher selbständig unter seinem Namen am Rechtsleben teil.

Das Gericht prüft vor Eintragung des Vereins unter anderem, ob die Satzung den Vorschriften des BGB entspricht und der Name zulässig ist. Das Vereinsregister genießt - wie auch das Handelsregister - öffentlichen Glauben.

In das Vereinsregister können sich nur solche Vereine eintragen lassen, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist (keine Gewinnabsicht, Gemeinnützigkeit...).

Das Vereinsregister für den Amtsgerichtsbezirk Wipperfürth wird zentral geführt beim

Amtsgericht Köln

Reichenspergerplatz 1

50670 Köln

Telefon: 0221 7711-0

 

Weitere Informationen im Justizportal NRW