Der Zivilprozess ist ein in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregeltes Gerichtsverfahren, das dazu dient, privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen.

In die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen im wesentlichen:

  • Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 EUR
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum (ausschließliche Zuständigkeit)
  • Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten
  • Streitigkeiten wegen Wildschaden
  • Aufgebotsverfahren
  • selbständiges Beweisverfahren
  • Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren
  • Urkunden-, Wechsel und Scheckprozesse

Die Abteilung für Zivilsachen befindet sich im 2. Obergeschoss

Buchst. A, B, D, E, G, J, O, P, Q, S - U : Zimmer 210,
Telefonnummer: 02267 8837 - 310 oder 313

Buchst. C, F, H, I, K - N, R, V - Z: Zimmer 211,
Telefonnummer: 02267 8837 - 311 oder 314

 

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