Der Zivilprozess ist ein in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregeltes Gerichtsverfahren, das dazu dient, privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen.
In die Zuständigkeit der Amtsgerichte fallen im wesentlichen:
- Rechtsstreitigkeiten bis zu einem Streitwert von 5.000,00 EUR
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum (ausschließliche Zuständigkeit)
- Streitigkeiten zwischen Reisenden und Wirten
- Streitigkeiten wegen Wildschaden
- Aufgebotsverfahren
- selbständiges Beweisverfahren
- Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren
- Urkunden-, Wechsel und Scheckprozesse
Die Abteilung für Zivilsachen befindet sich im 2. Obergeschoss
Buchst. A, B, D, E, G, J, O, P, Q, S - U : Zimmer 210,
Telefonnummer: 02267 8837 - 310 oder 313
Buchst. C, F, H, I, K - N, R, V - Z: Zimmer 211,
Telefonnummer: 02267 8837 - 311 oder 314
Abt. 12, 12a Rechtshilfesachen: Zimmer 210
Telefonnummer: 02267/8837-310