In bestimmten Streitfällen müssen Sie, ehe Sie sich an das Gericht wenden können, zum Schiedsamt:
In den sogenannten Privatklagesachen. Das sind Straftaten, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur dann erhebt, wenn sie ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Sieht sie ein solches öffentliches Interesse nicht, verweist sie den Bürger, welcher Strafanzeige erhoben hat, auf den Privatklageweg.
Das heißt, die betroffene Person muss sich selbst mit ihrer Klage an das Strafgericht wenden, wenn sie den Täter bestraft wissen will. Dies kann sie aber nur, wenn sie vorher versucht hat, sich mit der anderen beteiligten Person außergerichtlich zu versöhnen. Die Stelle, vor der diese notwendig durchzuführende Schlichtungsverhandlung statt findet, ist das Schiedsamt.
Solche Privatklagendelikte sind:
Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte und fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Vollrausch, wenn die im Rausch begangene Tat eines der vorgenannten Vergehen ist.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben (obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung). Bei diesen Streitigkeiten ist eine Klage nur dann zulässig, wenn vorher versucht worden ist, in einem solchen Verfahren den Streit ein vernehmlich bei zu legen.

Betroffen hiervon sind:
Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, nachbarrechtliche Streitigkeiten, es sei denn, es geht um Einwirkung von einem gewerblichen Betrieb, Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

Die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung erfolgt durch die anerkannten Gütestellen, zu denen insbesondere die Schiedsämter gehören.
Darüber hinaus stehen die Schiedsämter auch für andere als die vor genannten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zur Verfügung, in denen ein außer gerichtliches Streitschlichtungsverfahren nicht vor geschrieben ist. Deshalb versuchen Sie es auch in diesen Fällen mit dem Schiedsamt, ehe Sie an eine förmliche Austragung des Streites mit Rechtsanwalt und Gericht denken!

Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahr. Sie werden vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt.
Weitere Informationen zur außergerichtlichen Streitschlichtung externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Schiedspersonen im Amtsgerichtsbezirk Wipperfürth:

Bezirk Hückeswagen

Walder, Frauke, Pleuse 24 a, 42499 Hückeswagen

Tel.: 01607 964799

1. Vertretung:

Sieper, Klaus, Maria-Zanders-Str. 11b, 42499 Hückeswagen

Tel.: 01787 310811

Bezirk Lindlar I

(östlicher Teil von Lindlar und des Gemeindegebietes, und Ortsteil: Linde)

Henning Setzer, Hauptstr. 39, 51789 Lindlar
Tel.: 02266 1695

Bezirk Lindlar II

(übriges Gemeindegebiet soweit nicht Lindlar I)

Henning Setzer, Hauptstr. 39, 51789 Lindlar

Tel.: 02266 1695

Bezirk Radevormwald I

(Stadtkern, Ortsteile: Bergerhof, Herbeck)

Manfred Seiferth, Kiefernweg 17 A 42477 Radevormwald,
Tel.: 02195 688472                    

Vertreter: Volker Ebbinghaus, Friesenstr. 1, 42477 Radevormwald
Tel.: 02195 3312

Bezirk Radevormwald II

(westlicher Bereich Ortsteile: Keilbeck, Remlingrade, Krebsöge, Wilhelmsthal)

Dagmar Haase, Hardtstr. 26, 42477 Radevormwald
Tel.: 02191 4612790

Vertreter: Hans-Peter Schimmelpfennig, Tuchstr. 15,  42477 Radevormwald,
Tel.: 02191 660707

Bezirk Wipperfürth I

Dieser Bezirk umfasst den nord-westlichen Teil Wipperfürths

(Hier zugehörige Randgebiete sind u. a. Ober- u. Unternien, Neyetalsperre, Seidenfaden, Eichholz, Vorder- u. Hinterschöneberg, Ober-, Mittel- u. Unterschwarzen)

Herr Thomas van Eimeren

Tel.: 0176/11585400

Bezirk Wipperfürth II

Dieser Bezirk umfasst den süd-östlichen Teil Wipperfürths.

(Hier zugehörige Randgebiete sind u. a. Forste, Hackenberg, Fliegeneichen, Großblumberg, Voßkuhle, Wegerhof, Kohlgrube, Hof, Jörgensmühle)

Herr Thomas Herweg

Tel: 0176/11581445