In der Vergangenheit ist es an einigen Gerichten dazu gekommen, dass missbräuchlich der Name oder die Emailadresse von Beschäftigten (insbesondere Gerichtsvollzieher*innen) oder die Telefonnummer des Amtsge­richts verwendet worden sind. Rechtssuchende werden gebeten, sich in Zweifelsfällen durch einen Rückruf von der Richtigkeit der telefoni­schen Angaben angeblicher Mit­arbeiter*innen zu vergewissern