Die Abteilungen sind telefonisch wie folgt zu erreichen:

Montag bis Freitag von: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und
zusätzlich Donnerstag von 14:00 Uhr - 15:00 Uhr.

In unaufschiebbaren Eilfällen erreichen sie uns
Montag und Dienstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und
Mittwoch bis Freitag von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
unter der Rufnummer der Telefonzentrale 02267 8837 0.

Öffnungszeiten der Zahlstelle:
montags, dienstags, donnerstags und freitags: 08:30 - 12:30 Uhr

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit außerhalb der Sprechzeiten mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/in einen Besprechungstermin zu vereinbaren.
Aus Sicherheitsgründen werden alle Besucher bei Betreten des Amtsgerichts einer Eingangskontrolle unterzogen.

Bitte beachten Sie, dass für die Bediensteten des Amtsgerichts Wipperfürth eine Gleitzeitregelung gilt, so dass auch während der Öffnungszeiten nicht immer alle Abteilungen besetzt sind.

Zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst

Außerhalb dieser regulären Dienstzeiten ist zur Erledigung unaufschiebbarer Rechtshandlungen bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die rechtsrheinischen Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Köln (Amtsgerichte Bergisch Gladbach, Gummersbach, Leverkusen, Wermelskirchen, Wipperfürth) eingerichtet.

Anträge im Eil- und Bereitschaftsdienst können ausschließlich bei dem Amtsgericht Bergisch Gladbach während der folgenden Sprechzeiten bzw. unter der folgenden Telefaxnummer gestellt werden:

Sprechzeiten:

Samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen (Rosenmontag, Heiligabend, Silvester) von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Telefax: 02204 - 9529180
Telefon: 02204 - 9529100

Rauchverbot

Im gesamten Gebäude ist das Rauchen durch das Nichtraucherschutzgesetz seit dem 01.01.2008 untersagt.