Soweit Sie im Bezirk des Amtsgerichts Wipperfürth mit erstem Wohnsitz gemeldet sind, können Sie hier unter Vorlage des Personalausweises den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären. Die Austrittserklärung kann nur persönlich abgegeben werden. Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten des Kindes den Kirchenaustritt erklären.
Für die Entgegennahme des Kirchenaustritts durch das Amtsgericht wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro (pro Person) erhoben (Kartenzahlung ist nicht möglich).

Die Kosten für den Kirchenaustritt können durch den Erwerb einer elektronischen Kostenmarke#mce_temp_url# erfolgen. Die elektronische Kostenmarke muss zum Termin bezahlt sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die Kostenmarke mindestens 1 Woche vor Ihrem Termin bezahlt haben. Bei Zahlung per Kreditkarte ist die Kostenmarke sofort gültig. Es ist zudem erforderlich, dass Sie die Nummer der elektronischen Kostenmarke zum Termin mitbringen (als Ausdruck oder in digitaler Form).

Eine Erklärung kann auch bei einer Notarin/einem Notar in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden kann (was zusätzliche Kosten verursacht). Die Erklärung wird dann von dort an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Wenn Sie wieder in eine Kirche eintreten wollen, ist diese Erklärung gegenüber der entsprechenden Kirchengemeinde abzugeben.

Die Abteilung für Kirchenaustritte befindet sich im I. Obergeschoss, Zimmer 106

Telefonnummer: 02267 8837 - 206.

Terminbuchung: 

Es ist vorab online ein Termin über das Terminbuchungsportal zu buchen. 

Weitere Informationen im Justizportal NRW