Soweit Sie im Bezirk des Amtsgerichts Wipperfürth mit erstem Wohnsitz gemeldet sind, können Sie hier unter Vorlage des Personalausweises den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären. Die Austrittserklärung kann nur persönlich abgegeben werden. Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten des Kindes den Kirchenaustritt erklären.
Für die Entgegennahme des Kirchenaustritts durch das Amtsgericht wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben (Kartenzahlung ist nicht möglich).

Wenn Sie wieder in eine Kirche eintreten wollen, ist diese Erklärung gegenüber der entsprechenden Kirchengemeinde abzugeben.

Die Abteilung für Kirchenaustritte befindet sich im Hochparterre, Zimmer 9

Telefonnummer: 02267 8837 - 109.

Die Abgabe der Erklärung ist ohne Termin während der folgenden Sprechzeiten möglich: 
Mo., Di., und Fr. von 8.30 bis 12.30 Uhr,
Do. von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 15.00 Uhr.


Weitere Informationen im Justizportal NRW