Die Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks, Erbbaurechts oder Wohnungs- oder Teileigentums erfolgt entweder
- auf Antrag eines Gläubigers auf Grund eines vollstreckbaren Titels zur Realisierung einer Geldforderung oder
- auf Antrag eines Miteigentümers mit dem Ziel der Aufhebung der Eigentümergemeinschaft
Die Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen befindet sich im Halbparterre Zimmer 8
Telefonnummer: 02267 8837 - 107
Die aktuellen Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Wipperfürth sowie aller bundesweiten Amtsgerichte finden Sie hier: Zwangsversteigerungs-Portal
Weitere Informationen hinsichtlich des Ablaufs des Zwangsversteigerungstermins und der ggf. zu leistenden Sicherheitsleistung finden Sie in dem Dokument "Hinweise für Bieter".