Die Anordnung der Versteigerung eines Grundstücks, Erbbaurechts oder Wohnungs- oder Teileigentums erfolgt entweder

  • auf Antrag eines Gläubigers auf Grund eines vollstreckbaren Titels zur Realisierung einer Geldforderung oder
  • auf Antrag eines Miteigentümers mit dem Ziel der Aufhebung der Eigentümergemeinschaft

Die Abteilung für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen  befindet sich im Halbparterre Zimmer 8

Telefonnummer: 02267 8837 - 107

Die aktuellen Zwangsversteigerungstermine des Amtsgerichts Wipperfürth sowie aller bundesweiten Amtsgerichte finden Sie hier: Zwangsversteigerungs-Portal externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Weitere Informationen hinsichtlich des Ablaufs des Zwangsversteigerungstermins und der ggf. zu leistenden Sicherheitsleistung finden Sie in dem Dokument "Hinweise für Bieter".

Weitere Informationen im Justizportal NRW